Hinweis:
Jeder Versicherte, egal in welcher Einrichtung (Krankenhaus, Rehaklinik, Pflegeheim etc.) er sich zur Zeit der benötigten Versorgung befindet, hat das Recht auf freie Wahl des Leistungserbringers (Sanitätshaus). Sinnvoll ist oft die Wahl eines Versorgers im Wohnumfeld, immer in Absprache mit der jeweiligen Krankenkasse.
Pflegehilfsmittel:
Laut Sozialgesetzbuch darf jeder Pflegebedürftige, für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel, einem Kostenerstattungsanspruch bis zu einer Höhe von 40 EUR monatlich gegenüber der Pflegekasse geltend machen (§40 SGB XI).
Gerne unterstützen wir Sie bei der Antragstellung.